Mitgliederwechsel – verbreitete Irrtümer

1.7.  | Aktiv  | Freigabe

Der DSB-Bundeskongress hat am 11.5.2013 mit Wirkung zum 01.5.2014 die Spielberechtigungen neu gefasst. Einige von den in diesem Artikel genannten Irrtümern waren schon vorher nicht mehr existent. Andere erst jetzt:

Einführung

Bis zum 1.5.2014 galt der berühmte (!?) §4.5 der DSB-Turnierordnung, der das „aktive“ Spielen für mehrere Vereine verhinderte:

Ein Spieler ist im Bereich des DSB nur für den Verein spielberechtigt, in dessen Mitgliederliste er eingetragen ist. Er kann im DSB nur für diesen Verein Mannschaftsmeisterschaftskämpfe bestreiten und kann nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein übergeordneten Organisationen (Bezirk, Unterverband, Landesverband) teilnehmen.

Ausgenommen von dieser Regelung ist das Erteilen von Gastspielgenehmigungen im Frauen-Spielbetrieb (DFMM, DPMM-F, DBlitzMM-F).

Die Neufassung vom 1.5.2014 führte dann die DSB-Spielberechtigung ein:

§A-4.2 Die DSB-Spielgenehmigung wird erteilt, indem der Spieler in der Mitgliederliste des DSB als spielaktives Mitglied eines Vereins eingetragen wird. Ein Spieler kann nur für einen Verein eine DSB-Spielgenehmigung haben.

Der große Unterschied: Der DSB kümmert sich nicht mehr um die Spielberechtigungen unterhalb der 2.Bundesliga.

28.6.2014: Die BSB-Bundesversammlung in Ältötting beschließt eine neue Mitglieder- und Spielerverwaltungsordnung (SpVwO).

Verbreitete Irrtümer

Letzte Wechselfrist 1.7.

Früher (anno … – in der vor-Computer-Zeit) gab es einen Passlauf, bei dem die Mitgliederverzeichnisse mühsam abgeglichen wurden. Nachdem auch bei der DSB-Mitgliederverwaltung das EDV-Zeitalter eingeführt wurde, hat dieser Termin nur noch zwei Bedeutungen:

  • Die Datenverwaltung des Deutschen Schachbundes führt zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung ihre Mitgliederverzeichnisse durch, um doppelte DSB-Spielberechtigungen, Mehrfachmeldungen u.ä. in ihrem Datenbestand für die kommende Saison zu bereinigen.
  • Für die 1. + 2.Bundesliga gilt meines Wissens dieser Termin immer noch.

Spieler muss „Aktiv“ sein

Antwort: Klares Jein! War bis zu der Änderung vom 1.5.2014 (DSB) / 28.6.2014 (BSB) mehr oder weniger klar – danach leider überhaupt nicht mehr. Wer wann oder wo spielberechtigt ist, müssen nun die Turnierordnungen regeln.

Die Bezirksspielordnung (aktuelle Fassung hier) hat auf der Bezirksversammlung auf Antrag des Mitgliederreferenten (analog zu anderen Landesverbänden / Bezirken) folgendes definiert:

§ 11

(1) Jeder Teilnehmer an den Turnieren des Bezirks muss einem Verein des Bezirks angehören und eine aktuelle Spielberechtigung besitzen.

(2) Eine Spielberechtigung für die Turniere des Bezirkes liegt vor, falls der Spieler eine DSB-Spielgenehmigung für diesen Verein besitzt und beim Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) gemeldet ist. Ein Spieler ist innerhalb des Bezirksverbandes Mittelfranken und seiner Unterorganisationen nur spielberechtigt, solange er in der jeweiligen Saison nicht für einen anderen Verein im Bereich des Deutschen Schachbundes Mannschaftskämpfe bestritten hat.

(3) Ein Spieler kann nicht als Teilnehmer einer Mannschaft der Mittelfränkischen Mannschaftsmeisterschaft benannt werden, wenn er in der 1. oder 2. Schach-Bundesliga oder in den Bayerischen Mannschaftsmeisterschaften als Teilnehmer eines anderen Vereins benannt ist.

Kurz: Das Aktiv/Passiv ist seit 2014 eine jetzt historische Definition. Aktuell gibt es eigentlich nur noch eine DSB-Spielberechtigung.

RR: Der Mitgliederreferent hadert persönlich immer noch mit den Personen, die diese Regelungen durchgedrückt haben. Das Aktiv/Passiv wird sicherlich noch Jahrzehnte in den Köpfen verbleiben. Auch die EDV wurde bisher noch nicht entsprechend angepasst…

„Freigabe“ durch den alten Verein

Schachvereine sind keine Sekten-ähnliche Organisationen, die ihre Mitglieder in irgendeiner Form an sich binden können. Das Wort Freigabe kommt in der neuen Mitglieder- und Spielerverwaltungsordnung vom 28.6.14 deshalb auch gar nicht mehr vor.

Aktuell gilt die so genannte „Freigabe“ nur noch als Infobestätigung des alten Vereins, dass sie Kenntniss vom Wechsel erhalten hat.

Aktuelle Vorgehensweise

Eine Ummeldung der DSB-Spielberechtigung wird vom Mitgliederreferenten normalerweise immer (auch während der Saison!) vollzogen – der alte Verein sollte allerdings zuvor informiert worden sein (muss für mich nachvollziehbar sein!).

Die Konsequenzen auf  die Spielberechtigungen hängen von den Turnierordnungen ab. Ich behalte mir ggf. vor die Ligenverantwortlichen über einen Wechsel während der Saison zu informieren.

Fußnote

Falls noch jemand was ergänzt haben möchte – Mail an: Mitgliederverwaltung@schachbezirk-mittelfranken.de