Änderungen im Spendenrecht

WICHTIG: Weiterleiten an Ihre Vereinsführung !!! 

Vor allem im Zuge des Gesetzes zur Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10.10.2007 haben sich einige auch für gemeinnützige Schachvereine bedeutende Änderungen ergeben. Das BLSV-Verkündungsblatt „Bayernsport“ informierte hierzu in den Heften 4 und 5 dieses Jahres.

Nachfolgend sind die Änderungen kurz zusammengefasst:

  1. Für Spenden unter 200,- Euro genügt den Finanzbehörden nun (ab 2008) eine Kopie des Einzahlungsbelegs bzw. des Überweisungsbelegs als Nachweis der Spende. Einfach die Kopie statt wie bisher die Spendenquittung der Einkommenssteuererklärung beilegen. (Link zur Information des BLSV)
  2. Rückwirkend sind ab 01.01.2007 abgeänderte Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) zu verwenden. Die bisherigen Muster werden übergangsweise bis Ende Juni 2008 akzeptiert (siehe BLSV). Die neuen Muster sind auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums zum Download abrufbar.
  3. Ehrenamtspauschale ! Das Gesetz zur Förderung des Ehrenamts hat einen Freibetrag für steuerfreie Einkünfte aus nebenberuflichen Verhältnissen in Verbindung mit gemeinnützigen Vereinen in Höhe von 500,-€ geschaffen. Die „Nutzung“ dieses Freibetrags bedarf allerdings einiger Voraussetzungen. Informieren Sie sich hierzu bei den Beratern des BLSV.
  4. Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Rückwirkend wurde ab 01.01.2007 der Übungsleiterfreibetrag für Einkünfte im Rahmen einer Übungsleitertätigkeit von 1848,- Euro auf 2100,- Euro erhöht. Aufgrund der geringen Organisationsgrößen von Schachvereinen werden sich hierbei allerdings kaum Verbesserungen ergeben.

Sprechen Sie bitte Ihren Abteilungsleiter bzw. Vereinsvorstand auf die Änderungen an. V.a. der Punkt 1 und 2 können zum einen Arbeitserleichterungen aber auch bei Nichtbeachtung Regressforderungen seitens der Finanzämter mit sich bringen.

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