Fördermittel – Vereinspauschale

Die Vereinspauschale stellt für die Vereine eine bedeutende Förderungsmaßnahme seitens unseres Freistaats dar. Welcher Verein wäre schließlich nicht für eine Förderung in Höhe von mehreren hundert Euro dankbar. Wie auch Sie und ihre Jugend davon profitieren können und wie die Berechnung dieser Pauschale funktioniert haben wir hier für Sie zusammengestellt.


Berechtigt:
Vereine, die an den BLSV angeschlossen sind.
(d.h. alle bayerischen Schachvereine)

Gegenstand:
vorhandene Übungsleiterlizenzen in den Vereinen
A- / B-Trainerlizenzen
und zudem auch Mitglieder im Allgemeinen


Voraussetzungen:

Mindestens 1 vorhandene Übungsleiterlizenz
Der Verein muss mindesten 25 Mitglieder laut BLSV-Meldung nachweisen.

Zum Antrag notwendige Unterlagen:

Datum des Freistellungsbescheids
Vereinsregisternummer
Bankverbindung des Vereins
Originallizenzen
letzte Mitgliedermeldung an den BLSV
Kassenunterlagen (Summe der tatsächlichen Mitgliedsbeiträge und der Spenden)


Termine:

Anträge sind vor dem 01.März eines Kalenderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) einzureichen.
Die Berechnung basiert auf den Daten der BLSV-Mitgliedermeldung. Diese ist bis Anfang Januar beim BLSV einzureichen und wird mit den im Antrag abgegebenen Angaben abgeglichen !


Förderungskonzept:

Jährlich stellt der Freistaat Bayern einen Etat zur Förderung via Vereinspauschale zur Verfügung. Dieser wird anteilig auf die Vereine, welche einen Antrag gestellt haben, verteilt. Für die Höhe der jeweiligen Förderung ist die Anzahl der Fördereinheiten eines Vereins maßgeblich.

Berechnung der Fördereinheiten:

Anzahl der Übungsleiterlizenzen x 650
+ Anzahl der „halben“ Übungsleiterlizenzen x 325
+ Anzahl der A- / B- Trainerlizenzen x 325
+ Anzahl der Jugendlichen (<25 Jahre) x 10
+ Anzahl der erwachsenen Mitglieder (>25 Jahre) x 1

= Gesamtsumme der Fördereinheiten

(halbe Übungsleiterlizenzen liegen vor, wenn ein Übungsleiter seine Lizenz an 2 Vereine zur Bezuschussung vergibt.)

Förderungssumme jährlich derzeit:

0,285 € je Förderungseinheit

=> ca. 185 € je Übungsleiter
=> ca. 2,85 € je Jugendlichen
=> ca. 0,29 € je Erwachsenen

Einschränkende Bedingungen:

Der Verein muss selbst über ein Mindestbeitragsaufkommen verfügen. Dieses berechnet sich wie folgt:

Anzahl der Mitglieder bis einschl. 13 Jahre x 9,-€
+ Anzahl der Mitglieder bis einschl. 17 Jahre x 18,-€
+ Anzahl der Mitglieder bis einschl. 26 Jahre x 42,-€
+ Anzahl der Mitglieder über 26 Jahre x 42,-€

= Mindestbeitrags- und Spendenaufkommen

Unterschreitet das tatsächliche Beitragsaufkommen + Spenden den Mindestbetrag, so räumt der Freistaat bei vorliegen einer entsprechenden Begründung die Förderung dennoch ein, sofern das tatsächliche Aufkommen 70% des Mindestaufkommens nicht unterschreitet.

Eine weitere Einschränkung liegt vor, wenn weniger als 10% der Mitglieder unter 27 Jahre alt sind.
Berechnung der Bezuschussungsfähigen Ãœbungsleiterlizenzen:

Anzahl der Mitglieder x 0,04 = Anzahl der bezuschussungsfähigen ÜL-Lizenzen

Es wird nicht gerundet, nur volle Lizenzen werden bezuschusst !

=> Ab 25 Mitglieder: max. 1 ÜL-Lizenz
=> Ab 50 Mitglieder: max. 2 ÜL-Lizenz
=> Ab 75 Mitglieder: max. 3 ÜL-Lizenz
=> Ab 100 Mitglieder: max. 4 ÜL-Lizenz
=> Ab 125 Mitglieder: max. 5 ÜL-Lizenz
=> Ab 150 Mitglieder: max. 6 ÜL-Lizenz

Gültigkeit der Ãœbungsleiterlizenzen:
Übungsleiterlizenzen sind nur förderungsfähig, wenn diese im Antragsjahr gültig sind. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist durch Verlängerungslehrgänge möglich und umfasst 2 Tage sofern die Verlängerung vor dem Ablaufstichtag erfolgt.

Haftungsausschluss

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengetragen. Die Angaben sind ohne Gewähr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den BLSV oder ihr zuständiges Landratsamt.

Infos:
Antragsformular
Sportförderrichtlinien / Vereinspauschale 2007

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