Jugendordnung

Schachjugend Mittelfranken
im Bayerischen Schachbund e. V.
Turnierordnung
(Fassung vom 01.07.1995,
geändert 1997, 1998, 1999, 08.07.2000,07.07.2001, 06.07.2002, 01.07 .2006)

  1. Allgemeines § 1
  2. Mittelfr. Schachmeisterschaft der Jugend § 10
  3. Mittelfr. Schachpokalmeisterschaft der Jugend § 18
  4. Mfr. Mannschaftsmeisterschaft der Jugend § 21
  5. Mfr. Schulschachmannschaftsmeisterschaft § 33

I. Teil: Allgemeines
§ 1

Diese Turnierordnung gilt für alle Schachturniere, die die Schachjugend Mittelfranken veranstaltet.
§ 2

  1. Die Schachjugend Mittelfranken veranstaltet im Spieljahr folgende Turniere:

    1. die Mittelfränkische Schachmeisterschaft der Jugend
    2. die Mittelfränkische Schachpokalmeisterschaft der Jugend
    3. die Mittelfränkische Schach-Mannschaftsmeisterschaft der Jugend

  2. Bei Bedarf kann die Jugendleitung noch folgende Turniere beschließen:

    1. die Blitzschachmeisterschaft der Jugend
    2. die Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft der Jugend
    3. die Mittelfränkische Schulschach-Mannschaftsmeisterschaft
    4. weitere Turniere.

§ 3

  1. Die Turniere werden durch die Jugendleitung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Meldefrist mindestens drei Wochen vor Ablauf der Frist ausgeschrieben. Die Meldefristen sind einzuhalten.
  2. Ein Turnierteilnehmer ist nach Maßgabe der Ausschreibung zu melden.
  3. Ein Fristversäumnis bleibt im Falle eines unabwendbaren Ereignisses ohne Folgen, wenn die Meldung unverzüglich nachgeholt und die Durchführung des Turniers nicht beeinträchtigt wird.
  4. Start- und Reuegelder sind gemäß der jeweiligen Ausschreibung zu entrichten.

§ 4

  1. Teilnahmeberechtigt an den ausgeschriebenen Turnieren sind alle Vereine und deren Jugendspieler unter der Voraussetzung, daß die Meldefristen eingehalten werden, aktuelle Spielberechtigungen vorliegen und im Einzelfall keine Sperren oder Ausschlüsse entgegenstehen.
  2. Die durch einen anderen Bezirk, Landesverband, die BSJ oder DSB verhängten Spieler- und Vereinssperren werden in der Regel von der Schachjugend übernommen.

§ 5

  1. Die Jugendspielleiter sind für die Vorbereitung und Leitung der ausgeschriebenen Turniere verantwortlich.
  2. Sie achten auf die Einhaltung der Turnierordnung und entscheiden in allen Streitfällen. Bei Abwesenheit können sie sich von geeigneten Personen vertreten lassen.
  3. Die Jugendspielleiter melden die Turnierergebnisse an die Jugendleitung.

§ 6

  1. Jeder Teilnehmer an den Turnieren oder Lehrgängen der Schachjugend Mittelfranken muß einem Verein des Bezirks angehören und eine aktuelle Spielberechtigung besitzen.
  2. Auf Verlangen der Spielleitung ist die Spielberechtigung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
  3. Es gelten die Bestimmungen der Spielgenehmigungs- und Mitgliederverwaltungsordnung des Bayerischen Schachbundes.

§ 7

  1. Bei allen Veranstaltungen und Wettkämpfen der Schachjugend Mittelfranken herrscht ein striktes Rauchverbot. Dies gilt auch für Zuschauer.
  2. Die Veranstaltungs- bzw. Turnierleiter sind berechtigt und verpflichtet, auf die Einhaltung des Rauchverbotes zu achten. Bei Zuwiderhandlung können sie durch Abmahnung, Verwarnung und Ausschluß einschreiten.

§ 8

  1. Die Ausrichtung eines Turniers kann einem Kreis oder einem Verein übertragen werden.
  2. Die Ausrichtung der Einzelmeisterschaft obliegt in jährlichem Wechsel den Kreisen wie folgt: Mitte, Nord, Süd, West (2000), Mitte, Nord, Ost. Ein Tausch zwischen den Kreisen ist möglich.
  3. Für die Dauer eines Turniers kann die Spielleitung ihre Befugnisse ganz oder teilweise einer geeigneten Person widerruflich übertragen.

§ 9

  1. Es gelten die Regeln des Weltschachbundes (FIDE), soweit zulässige Abweichungen in den Regeln des DSB, BSB und dieser Turnierordnung nicht entgegenstehen.
  2. Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.

II. Teil: Mittelfränkische Schachmeisterschaft der Jugend
§ 10

  1. Die Einzelmeisterschaft der Jugend wird in acht Klassen durchgeführt.
  2. Für die Altersgrenzen sind die Bestimmungen der Bayerischen Schachjugend maßgebend. Es gilt jeweils der Beginn des Kalenderjahres.
    Spielberechtigt ist in der Klasse:
    U 18 – wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    U 16 – wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    U 14 – wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    U 12 – wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    U 10 – wer das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    Spielberechtigt ist in der Mädchenklasse:
    U 18 – wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    U 14 – wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    U 12 – wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

§ 11

  1. Zur Teilnahme in der jeweiligen Klasse sind berechtigt:

    1. die vier Erstplazierten des Vorjahres
    2. die Pokalsieger des Vorjahres
    3. die Meister des Vorjahres aus den nächstniederen Klassen
    4. die Meisterinnen der entsprechenden Mädchenklassen gemäß § 10 (2) derselben Saison
    5. Teilnehmer, die für Jugend-EM der BSJ oder des DSB in dieser Klasse vorberechtigt sind oder im Vorjahr vorberechtigt waren
    6. ein Teilnehmer des ausrichtenden Vereins
    7. weitere Teilnehmer aus den Kreisen.

  2. Die jedem Kreis zustehende Teilnehmerzahl wird jährlich von der Jugendleitung ermittelt. Maßgebend ist die Zahl der Teilnehmer an den Kreisjugendmeisterschaften unter Berücksichtigung der Vorberechtigten.
  3. Die Meisterschaft der U18 wird offen ausgetragen. Dem Spielleiter steht das Recht zu, bei zu großer Teilnehmerzahl die Startplätze zu begrenzen. Ein Kriterium für die Entscheidung des Spielleiters sollten die Wertungszahlen der Spieler sein.

§ 12 Die Mädchenturniere werden offen ausgetragen. §11 (3) gilt analog. § 13 Die Spielleiter haben das Recht, nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Teilnehmer für die jeweilige Klasse zu benennen bzw. zuzulassen. Dies gilt auch für den Fall, daß ein Kreis die ihm zustehende Zahl nicht meldet.

§ 14 (am 06.07.02 geändert: DWZ gestrichen, hinzu kommt Faxnummer und Emailadresse)

  1. Die Meldung erfolgt durch die Kreisjugendleiter und muß enthalten:

    1. Vor- und Zunamen des Teilnehmers
    2. Anschrift, Rufnummer, Faxnummer und Emailadresse (falls vorhanden)
    3. Geburtsdatum
    4. aktuelle Spielberechtigung
    5. Name des Vereins
    6. Begründung der Teilnahmeberechtigung.

  2. Die Spielberechtigung ist auf Verlangen der Turnierleitung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

§ 15

  1. Die Meisterschaften können im Schweizer System oder im Rundensystem ausgetragen werden.
  2. Gespielt werden höchstens sieben Runden.
  3. Die Startnummern ergeben sich aus der DWZ-Rangliste.
  4. Die Auslosung der Runden erfolgt unter Beachtung der Erfordernisse des Schweizer Systems und ist nicht anfechtbar.
  5. Alle Teilnehmer müssen bei der angesetzten Auslosung der ersten Runde anwesend sein. Fehlt ein Teilnehmer unentschuldigt, verliert er seine Teilnahmeberechtigung.

§ 16

  1. Die Bedenkzeit in den Klassen U18, U16, U14 und U18weiblich beträgt zwei Stunden für die ersten vierzig Züge und dreißig Minuten für den Rest der Partie. Die Uhren werden auf 4.00 Uhr gestellt. (neu kommt hinzu 06.07.02:) Der zuständige Turnierleiter kann nach Absprache mit dem 1.Vorsitzenden die Bedenkzeit ändern.
  2. In den übrigen Altersklassen legt die Turnierleitung die Bedenkzeit (neu 06.07.02: Regelung der Zügezahl aufgehoben) fest.
  3. Die Dauer des Wettkampfes darf in den Klassen U 10 sechs Stunden und in der U 12 (neu am 06.07.02 angehoben auf) acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.
  4. Die Wartezeit beträgt dreißig Minuten. Wer vor Ablauf dieser halben Stunde nicht antritt, der hat verloren.

§ 17

  1. Die Rangfolge richtet sich nach der Zahl der erzielten Punkte. Freilose zählen als volle Punkte. Bei Punktgleichheit entscheiden der Reihe nach folgende Wertungen:
    im Schweizer System:

    1. die Buchholz-Wertung, wobei der Gegner mit den wenigsten Partiepunkten (bzw. das Freilos) nicht berücksichtigt wird
    2. die Summenwertung (=Aufsummieren der Punkte nach den jeweiligen Runden)
    3. die Siegwertung
    4. der direkte Vergleich
    5. das Los


    im Runden-System:

    1. die Sonneborn-Berger-Wertung
    2. die Siegwertung
    3. die verfeinerte Sonneborn-Berger-Wertung.

  2. Die Meister und die im Rang nachfolgenden sind nach Maßgabe der Turnierordnung der Bayerischen Schachjugend zur Teilnahme an der nächsten Jugendeinzelmeisterschaft berechtigt. Die Meldung erfolgt durch die Jugendleitung.

III. Teil: Mittelfr. Schachpokalmeisterschaft der Jugend
§ 18

  1. Das Turnier um den Bezirkspokal der Jugend kann in allen Altersklassen (gem. § 10 Absatz 2) durchgeführt werden.
  2. Die Zahl der Teilnehmer ist unbeschränkt.
  3. Die Teilnehmer werden durch die Vereine gemeldet.
  4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine komplette Schachgarnitur und eine Schachuhr mitzubringen.

§ 19

  1. Die Meisterschaft wird im Knock-Out-System ausgetragen.
  2. Die Jugendleitung lost die Paarungen kurz vor jeder Runde öffentlich aus unter Mithilfe eines Vorstandsmitgliedes oder eines Turnierteilnehmers. Nach der Auslosung wird die Farbverteilung bestimmt. Dabei erhält derjenige Spieler Weiß, der in den vorherigen Runden öfters Schwarz hatte. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Wird die Meisterschaft nicht zentral ausgetragen, so hat der angereiste Spieler Weiß.
  3. Ort und Zeit setzt die Jugendleitung fest. Um die Ausrichtung können sich die Vereine bewerben.

§ 20

  1. Die Bedenkzeit beträgt minimal 30 Minuten und maximal 1 Stunde pro Spieler und Partie und wird von der Spielleitung festgelegt. Gespielt wird in der U18, der U16 und der U14 nach den Regeln zur Beendigung von Partien durch Schnellschach. In den Altersklassen U12 und U10 wird nach den Schnellschachregeln der FIDE gespielt.
  2. Bei unentschiedenem Ausgang wird eine Blitzpartie mit umgekehrter Farbverteilung gespielt, bei der der Spieler mit den weißen Steinen 6 statt 5 Minuten bekommt, hierfür aber zum Weiterkommen gewinnen muß. Bei unentschiedenem Ausgang oder Sieg für Schwarz ist der Spieler mit den schwarzen Steinen eine Runde weiter.

IV. Teil: Mittelfr. Schach-Mannschaftsmeisterschaft der Jugend
§ 21

  1. Die Jugendleitung veranstaltet Mannschaftsmeisterschaften in folgenden Altersklassen: U20, U16, U12 und U20weiblich.
  2. Die Mannschaftsmeisterschaft der U20 wird in einer Bezirksliga 1 mit 8 Mannschaften und einer Bezirksliga 2 mit insgesamt 16 Mannschaften in zwei Gruppen gespielt. Die Einteilung der Gruppen erfolgt jährlich zu Beginn der Saison durch die Spielleitung.
  3. In Härtefällen (z.B. vermehrter Abstieg aus der Jugendbayernliga) kann die Jugendbezirksliga 1 U20 für eine Saison auf 10 Mannschaften erweitert werden. Die Entscheidung hierüber fällt die Spielleitung.
  4. Die Mannschaftskämpfe der U16, U12 und U20weiblich werden in offenen Turnieren ausgetragen. Die Spielleitung legt den Turniermodus fest, sobald die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften bekannt ist.
  5. Die Auslosung der Paarungen erfolgt durch die Spielleitung.
  6. Je nach Zahl der gemäß Absatz 4 gemeldeten Mannschaften werden Vorrunden-Gruppen gebildet. Die Aufteilung erfolgt nach Spielstärke und nach regionalen Gesichtspunkten. Es gibt keine Absteiger. Nähere Einzelheiten regelt der Spielplan. Die MM der U16 wird nach Schweizer System mit einer regionalen Komponente gespielt. Nähere Einzelheiten hierzu in der Ausschreibung.
  7. In einer Altersklasse können beliebig viele Mannschaften eines Vereins teilnehmen. Sind von einem Verein zwei Mannschaften gemeldet, so müssen diese in der ersten Runde gegeneinander antreten. Die Teilnahme von Spielgemeinschaften ist möglich, auch wenn diese nur im Jugendbereich bestehen. Genaueres regelt eine entsprechende Ausführungsbestimmung.

§ 22

  1. Die Mannschaften der Klassen U20, U16 und U12 bestehen aus vier Stamm- und höchstens 12 Ersatzspielern.
  2. Die Mannschaften der Klasse U20weiblich bestehen aus drei Stamm- und beliebig vielen Ersatzspielerinnen.

§ 23

  1. Jede Mannschaft muß einen Betreuer und einen Mannschaftsführer haben. Diese gelten dem Bezirk und den beteiligten Vereinen gegenüber als berechtigt und verpflichtet, in Angelegenheiten ihrer Mannschaft zu handeln.
  2. Bei Verhinderung des Betreuers oder Mannschaftsführers ist ein anderes Vereinsmitglied verpflichtet, in Vertretung zu handeln.

§ 24 (alt)

  1. Die Mannschaftsmeldungen sind nach Maßgabe der Ausschreibung einzureichen und müssen enthalten:
    1. die Anschrift des Vereins
    2. die Anschrift des 1. Vorsitzenden und Rufnummer
    3. die Bezeichnung der Mannschaft
    4. die Anschrift des Jugendleiters und Rufnummer
    5. die Anschrift des Mannschaftsführers und Rufnummer
    6. die Anschrift des Spiellokals und Rufnummer
    7. die Reihenfolge aller Stamm- und Ersatzspieler mit Zu-, Vornamen, Geburtsdaten und Mitgliedsnummern.
  2. Eine vom Spielleiter bestätigte Ausfertigung der Meldung erhält der Verein zusammen mit den Mannschaftsmeldungen der Gegner zurück.

§ 24 (neu. 06.07.02)

  1. Die Mannschaftsmeldungen sind nach Maßgabe der Ausschreibung einzureichen und müssen enthalten:
    1. die Bezeichnung der Mannschaft
    2. die Anschrift des 1.Vorsitzenden und Rufnummer, Faxnummer, Emailadresse
    3. die Anschrift des Jugendleiters, Rufnummer, Faxnummer, Emailadresse
    4. die Anschrift des Mannschaftsführers, Rufnummer, Faxnummer, Emailadresse
    5. die Anschrift des Spiellokals und Rufnummer
    6. die Reihenfolge aller Stamm- und Ersatzspieler mit Zu-, Vornamen, Geburtsdaten und Mitgliedsnummern.
  2. Eine vom Spielleiter bestätigte Ausfertigung der Meldung erhält der Verein zusammen mit den Mannschaftsmeldungen der Gegner zurück.

§ 25

  1. Nachmeldungen sind möglich, bis die Anzahl der zugelassenen Spieler erreicht ist. Die Nachmeldegebühr beträgt Euro 5,–.
  2. Niemand darf mehr als einer Mannschaft als Stammspieler angehören. Niemand darf zugleich Mannschaften angehören, die in der gleichen Klasse spielen. Kein Stammspieler darf in einer niedrigeren Klasse gemeldet werden.
  3. Ein Spieler, der entgegen (2) gemeldet wird, darf nur in der Mannschaft spielen, die in der höheren Klasse gemeldet ist.
  4. Wird ein Spieler mehr als dreimal in einer höheren Klasse eingesetzt, ist er fortan nur noch in dieser Klasse spielberechtigt und verliert rückwirkend die im Spieljahr in den unteren Klassen erzielten Brettpunkte. Nach dieser Bestimmung abgesprochene Punkte werden dem Gegner nicht zugerechnet.

§ 26

  1. Das Tauschen von Plätzen ist nicht zulässig.
  2. Tritt eine Mannschaft nicht vollständig an, so hat der Verein für jedes unbesetzte Brett eine Geldbuße bis zu Euro 10,– zu zahlen.
  3. Dem Mannschaftsführer sind auf Verlangen die Spielberechtigungen mit den amtlichen Lichtbildausweisen zur Kontrolle vorzulegen. Ist der Nachweis der Spielberechtigung nicht sofort möglich, muß dies im Spielbericht vermerkt und binnen einer Woche bei der Spielleitung nachgeholt werden. Eine Überschreitung der Frist hat den Verlust der betreffenden Partien zur Folge.
  4. Nachträgliche Proteste hinsichtlich der Mannschaftsaufstellung sind nicht möglich, wenn der Protestgrund nach § 25 (3) erkennbar war.
  5. Tritt eine Mannschaft mit weniger Spielern als die vorgesehene Mannschaftsstärke an, so sind ohne namentliche Meldung maximal die Hälfte der Bretter vom hintersten Brett zu Brett 1 hin freizulassen. Unbesetzte Bretter sind im Spielbericht deutlich zu kennzeichnen. Die Mannschaftsaufstellung hat lückenlos zu erfolgen. Der Mannschaftsführer entscheidet, ob trotz nicht anwesender Spieler der Mannschaftskampf beginnen soll oder ob er seine Aufstellung noch nicht abgeben möchte. Die Uhren dieser Mannschaft sind in Gang zu setzen. Erscheint ein Spieler nicht vor Ablauf einer Stunde, gerechnet ab dem offiziellen Spielbeginn, am Brett, sind auch alle nachfolgenden Bretter für diese Mannschaft verloren, es sei denn, (gestrichen 06.07.02:der Mannschaftsführer kann das Fehlen des Spielers plausibel erklären – neu:) es liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Die Entscheidung hierzu liegt beim Spielleiter. (Hinzugefügt nach Beschluß der HV vom 07.07.01) An Ausnahmen sind strenge Maßstäbe zu setzen (Hinzugefügt am 06.07.02)
  6. Bei falscher Aufstellung sind die Partien am regelwidrig besetzten Brett und an den nachfolgenden Brettern als verloren zu werten.

§ 27

  1. Die Spielleitung setzt die Wettkampftermine fest.
  2. Den Vereinen steht es frei, frühere Termine zu vereinbaren. Eine Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen. Jede Verlegung von Spielterminen bedarf der Genehmigung der Spielleitung.
  3. Tritt eine Mannschaft ohne Vorliegen höherer Gewalt (nachweispflichtig) zu einem Wettkampf nicht an, so hat sie diesen mit 0:4 verloren. Eine Mannschaft, die während der Meisterschaft zurücktritt oder ohne triftigen Grund zweimal in einer Spielzeit zu Wettkämpfen nicht antritt, steht als Absteiger fest bzw. scheidet aus dem Mannschaftswettbewerb aus. Die von ihr bis dahin bestrittenen Wettkämpfe werden als nicht gespielt gewertet.
  4. Das Wettkampfergebnis ist durch den gastgebenden Verein spätestens am Tage nach dem Wettkampf an die Spielleitung zu melden. Die Meldung ist von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben.

§ 28

  1. Die Gastmannschaft hat an den Brettern mit ungeraden Nummern Weiß.
  2. Die Bedenkzeit je Spieler beträgt:
    1. in der Klasse U20 zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine Stunde für den Rest der Partie.
    2. in der Klasse U16 eine Stunde und 30 Minuten für die ersten 40 Züge und 30 Minuten für den Rest der Partie.
  3. Die Wartezeit beträgt eine Stunde. Wenn eine Mannschaft vor Ablauf dieser Stunde nicht antritt, so hat sie den Wettkampf mit 0:4 verloren.

§ 29
Die Bedenkzeit für die Altersklassen U12 und U20weiblich legt die Turnierleitung gesondert fest.

§ 30

  1. Die Rangfolge richtet sich nach der Summe der Mannschaftspunkte.
  2. Bei Punktgleichheit entscheiden folgende Wertungen:
    1. die Zahl der erreichten Brettpunkte
    2. der direkte Vergleich mit Berliner Wertung (auch bei mehr als zwei Mannschaften)
    3. die Mehrzahl der Mannschaftssiege
    4. die Zahl der Einzelsiege im gesamten Turnier
    5. die Sonneborn-Berger-Wertung der Mannschaftspunkte
    6. ein Stichkampf.
  3. Bei Punktgleichheit entscheiden im Schweizer System folgende Wertungen:
    1. die Zahl der erreichten Brettpunkte
    2. die Buchholzwertung der Mannschaftspunkte mir 1 Streichwertung
    3. die Sonneborn-Berger-Wertung der Mannschaftspunkte mit 1 Streichwertung
    4. der direkte Vergleich mit Berliner Wertung (auch bei mehr als zwei Mannschaften)
    5. die Buchholzwertung der Mannschaftspunkte
  4. Bei Turnieren nach Schweizer System kann der Spielleiter bei Unregelmäßigkeiten einen Stichkampf um den Meisterplatz und um Qualifikationsplätze ansetzen.

§ 31

  1. Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel: “Mittelfränkischer Jugendmannschaftsmeister…..“.
  2. Die Sieger vertreten den Bezirk Mittelfranken bei den Bayerischen Mannschaftswettbewerben in der jeweiligen Altersklasse. Die Meldung erfolgt durch die Jugendleitung.

§ 32

  1. Die Klassenzugehörigkeit in der Mannschaftsmeisterschaft der U20 wird nur durch jährliche Teilnahme erhalten. Die letztplazierten Mannschaften der Bezirksjugendliga 1 U20 steigen in die Bezirksjugendliga 2 ab und die jeweils Letztplazierten der Gruppen der Bezirksjugendligen steigen in die höchsten Spielklassen der Kreise ab, bis jeweils die Sollstärke von 8 bzw. 16 Mannschaften erreicht ist. Ausnahme hierzu siehe §21 (3). Bei einer ungeraden Anzahl von Absteigern aus der Bezirksliga 2 ist ein Stichkampf um den letzten Absteiger auszuspielen. Näheres regelt die Spielleitung.
  2. Aus den Kreisen steigen jährlich in die Bezirksliga 2 auf:
    Nord: 2 Mannschaften, Süd: 1 Mannschaft, Mitte: 1 Mannschaft, Ost: 1 Mannschaft und West: 1 Mannschaft. Zusätzlich spielen die Kreise Mitte und Süd eine weiteren Aufstiegsplatz aus.
  3. Die beiden Gruppenersten der Jugendbezirksliga 2 U20 steigen in die Bezirksliga 1 U20 auf; die beiden Zweitplazierten spielen in einem Stichkampf den dritten Aufsteiger in die Jugendbezirksliga 1 U20 aus.
  4. Für die Stichkämpfe gelten die Mannschaftsmeldungen der abgelaufenen Saison. Die erstgenannte Mannschaft hat an Brett 1 und 4 schwarz. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet das vorderste Gewinnbrett. Bei erneutem Gleichstand werden Blitzwettkämpfe mit wechselnder Farbverteilung bis zur Entscheidung gespielt. Bei den Blitzwettkämpfen werden keine Zusatzwertungen herangezogen.
  5. Bei einem Verzicht geht das Aufstiegsrecht bzw. das Recht an dem Stichkampf teilzunehmen auf die nächstplazierte Mannschaft über.
  6. Sollten weniger als die vorgesehene Zahl an Mannschaften aufsteigen, so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus den Bezirksligen ab. Die letztplazierten Mannschaften sind von dieser Regelung ausgenommen. VI. Teil: Mittelfr. Schulschachmannschaftsmeisterschaft
    § 33

    1. Die Austragung erfolgt jährlich in folgenden Wettkampfklassen:
      WK I: kein Alterslimit
      WK II: U17
      WK III: U15
      WK IV: U13
      WK W: U21
      WK GS: Grundschulen

    2. Teilnahmeberechtigt sind allgemein- und berufsbildende Schulen, außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.
    3. Spielberechtigt sind Schüler, die zu Beginn des Schuljahres den genannten Altersgruppen angehören.

    § 34

    1. Eine Schule kann mit mehreren Mannschaften teilnehmen.
    2. Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und höchstens vier Ersatzspielern derselben Schule. Von jeder Schule muss ein Begleiter anwesend sein, der volljährig ist und kein Spieler sein sollte.
    3. Die Mannschaftsmeldungen sind in einfacher Ausfertigung an den Turnierleiter zu richten, wobei eine namentliche Benennung der Brettreihenfolge noch nicht erforderlich ist.
    4. Die Spielberechtigung ist von der jeweiligen Schule schriftlich zu bestätigen. In begründeten Fällen kann der Nachweis auch anderweitig geführt werden.

    § 35

    1. Die Mannschaftsaufstellung zur ersten Runde gilt für das gesamte Turnier und darf nicht verändert werden. Die Spieler dürfen nur in der festgelegten Reihenfolge eingesetzt werden. Eine falsche Brettbesetzung zieht den Verlust dieses und aller nachfolgenden Bretter nach sich.
    2. Tritt eine Mannschaft mit nur drei Spielern an, muss das letzte Brett unbesetzt bleiben. Dies gilt nicht für die erste Runde. Hier kann das Brett freigelassen werden, an dem der noch fehlende Spieler eingesetzt werden soll.

    § 36

    1. Die Turnierleitung legt die Bedenkzeit und Rundenzahl fest. Anzustreben sind 5 bis 6 Stunden Gesamtspielzeit für das gesamte Turnier (alle Runden zusammen). Die Austragung im Rundensystem ist einer Austragung nach Schweizer-System vorzuziehen.
    2. Ein Mannschaftssieg (mehr als die Hälfte der generell möglichen Brettpunkte) wird mit zwei Punkten, ein Unentschieden (genau die Hälfte der möglichen Brettpunkte) mit einem und ein Wettkampfverlust ohne Punkt bewertet. (Änderung laut Beschluss der HV vom 07.07.01)

    § 37

    1. Die Rangfolge richtet sich nach der Summe der erreichten Mannschaftspunkte. Bei Punktgleichheit entscheiden die Brettpunkte. Ergibt sich auch danach ein Gleichstand, so werden die folgenden Wertungen angewandt:
      im Schweizer System:

      1. die Buchholzwertung
      2. der direkte Vergleich
      3. die Berliner Wertung
      4. die verfeinerte Buchholzwertung.


      im Rundensystem:

      1. Sonneborn-Berger-Wertung der Mannschaftspunkte
      2. der direkte Vergleich
      3. die Berliner Wertung.


      Im Falle einer immer noch bestehenden Wertungsgleichheit entscheidet eine Blitzschachrunde über die Meisterschaft.

    2. Die Siegermannschaft ist berechtigt, an übergeordneten Meisterschaften teilzunehmen.

    § 38 Werden auf bayerischer Ebene Änderungen zur Schulschachmannschaftsmeisterschaft vorgenommen, so entfallen entgegenstehende Bestimmungen dieser Turnierordnung.

    Diese Turnierordnung tritt lt. Beschluß der Mitgliederversammlung am 01.07.1995 in Kraft.

    (Klaus Böse) (Joachim Jakob)
    1. Vorsitzender 2. Vorsitzender



    Ausführungsbestimmungen für Spielgemeinschaften auf Jugendebene
    Die Genehmigung ist jährlich durch die Vorstandschaft unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erteilen:

    1. Spielgemeinschaften dienen nur dem Erhalt der Jugendgruppen – es soll also damit den Vereinen geholfen werden, eine Durststrecke zu überwinden, also ihre Mannschaft „retten“. Spielgemeinschaften sind nicht dazu da, dass sich 2 starke Vereine zusammenschliessen, um dann eine Mannschaftsmeisterschaft zu dominieren.
    2. nur bei Vereinen, die regional nahe beieinander liegen (damit sich nicht 2 „passende“ finden)
    3. nur Vereine, die beide Jugendarbeit betreiben und in den vergangenen Jahren eine Mannschaft gestellt haben. Eine Ausnahme ist gesondert zu beantragen
    4. etwa gleich dünne Spielerdecke in den beiden Vereinen (nicht ein “Zukaufen“ eines guten Spielers, wenn dessen Verein eine Mannschaft bilden könnte)
    5. es darf keine “Spitzenmannschaft“ entstehen
    6. max. 2 Jahre (diese Zeit sollte zum Aufbau einer neuen Gruppe reichen). Anschließend muß ein neuer schriftlicher Antrag mit Begründung gestellt werden
    7. nicht bei Meisterschaften/Ligen, in denen eine Qualifikation zu Turnieren der BSJ erreicht werden kann (da dann keine Spielgemeinschaften nur im Jugendbereich mehr zulässig) » keine Aufstiegsmöglichkeit (Verbleib in der B2 – die nächsten rücken nach)
    8. Beantragung beim jeweiligen Spielleiter spätestens 2 Wochen vor Meldeschluß mit entsprechender schriftlicher Begründung. Der entsprechende Kreisjugendleiter hat sein Einverständnis zu erklären. Die bindende Mannschaftsaustellung ist mit abzugeben
    9. Abgabe einer Erklärung über den Verbleib der bestehenden Klassenzugehörigkeit spätestens bei Auflösung der Spielgemeinschaft
    10. Spielgemeinschaften werden in spieltechnischer Hinsicht wie Vereine behandelt, mit der Maßgabe, daß alle beteiligten Vereine gesamtschuldnerisch haften und eine entsprechende Erklärung mit dem Antrag auf Zulassung der Spielgemeinschaft abgeben.
    11. hiervon unabängig sind Spielgemeinschaften, die 2 Vereine komplett geschlossen haben, da hier ja der gesamte Spielbetrieb zusammengelegt werden muß


    Günter Niklaus, 05.11.2006

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