… so lautet die Überschrift der neuesten Veröffentlichung der Bayerischen Schachjugend. Davon betroffen sind auch Spieler aus dem „Nürnberger Raum“.
Nachfolgend finden Sie die Kopie der Originalveröffentlichung durch den 1.Vors. der Bayerischen Schachjugend Helmut Stadler:
Mit drastischen Strafen hat die Bayerische Schachjugend auf einen Vorfall in der Sportschule Oberhaching reagiert, bei dem vor allem übermäßiger Alkoholgenuss zu einem erheblichen Imageschaden der BSJ geführt hat.
5 Jugendliche besuchten dabei eine Veranstaltung in der Sportschule Oberhaching, um bei dem dort stattfindenden Turnier zu kiebitzen. Allerdings quartierten sie sich gleichzeitig unerlaubter Weise in ein durch die BSJ in der Sportschule belegtes Zimmer ein und konsumierten, in z.T. erheblichen Maße, den mitgebrachten Alkohol. Da der Alkohol bereits mit in die Sportschule mitgebracht wurde, ist von einem Vorsatz, in verantwortungsbewusster Weise mit den alkoholischen Getränken umzugehen, nicht mehr auszugehen.
In der Folge kam es zu Sachbeschädigungen an Spielmaterial, Beleidigungen von Funktionären der BSJ und zu einer „alkoholbedingten Verschmutzung“ eines Zimmers.
Vor allem durch letzteren Punkt wurde auch die Sportschule auf den Vorfall aufmerksam, woraus ein schwerwiegender Imageschaden der Bayerischen Schachjugend entstand. Die verantwortlichen Personen des BLSV haben dem Leiter der BSJ-Maßnahme bereits vor Ort unmissverständlich mit Konsequenzen gedroht.
Mit Bedauern mußte die BSJ auch zur Kenntnis nehmen, dass einer der Jugendlichen in seiner Stellungnahme sich zu der Aussage animiert sah, „mit dem Inhalt der beleidigenden Äußerungen zu sympathisieren“.
Die Vorstandschaft der Bayerischen Schachjugend hat aufgrund dieses Vorfalls gegen die Jugendlichen aus dem Nürnberger und Münchener Raum Spielsperren bis zu 3 Jahren verhängt, wobei diese weitestgehend gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Daneben blieben aber Kadersperren und Geldbußen.
In einem Fall wird auch eine Empfehlung an die DSJ ergehen, diesen Spieler nicht mehr bei DEM´s zuzulassen (U-25), ebenso wird an den BSB ein Antrag auf Spielsperre gestellt.
Die Bayerische Schachjugend hat mit dieser Entscheidung klar dargelegt, daß alkoholbedingtes Fehlverhalten nicht geduldet wird. Gehen damit auch noch Folgeprobleme wie im oben geschilderten Fall einher, muß mit harten Strafen gerechnet werden.
Die Bayerische Schachjugend steht durch Ihre Verpflichtung im Rahmen der allgemeinen Jugendarbeit für
– einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol
– einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nikotin
– die Ächtung von illegalen Drogen
Neben den gesetzlichen Vorlagen sieht die BSJ auch einen Widerspruch zwischen Konsum von Alkohol bzw. Nikotin und Leistungssport. Insofern erwartet die BSJ bei Teilnahme an Leistungs- und Spitzensportveranstaltungen der BSJ einen Verzicht von Alkohol und weitestgehend auf Nikotinprodukte.
Daneben sieht es die BSJ als Aufgabe an, junge Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu erziehen .
(Auszug aus dem Positionspapier zu Drogen, Alkohol und Nikotin der BSJ)
Helmut Stadler
Veröffentlichung vom 15.10.2007