Gültigkeit von Trainerlizenzen

Gerade wurde ich auf die Gültigkeit von Trainerlizenzen angsprochen:
– A-Trainer
– B-Trainer
– C-Trainer

Prinzipiell gelten hierzu die allgemeinen Vorschriften des BLSV.

d.h. Gültigkeit bis zum Ende (31.12) des vierten Jahres nach dem Prüfungsjahr. Verlängerung (15UE) ist nur in den letzten beiden Jahren der Gültigkeit möglich. Wird diese nicht durchgeführt muss man einen 30 UE Kurs zur Wiedererlangung besuchen.

Dies bleibt in Bayern auch für die kommenden Jahre so. Eine Verlegung der Gültigkeit auf den Stichtag der Ausbildung ist nicht zu erwarten.

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