Jugendordnung

Schachjugend Mittelfranken
im Bayerischen Schachbund e. V.

Jugendordnung
(Fassung vom 08.07.2000)


Paragraph 1 – Gliederung und Zugehörigkeit
Die Schachjugend Mittelfranken (SJM) ist eine Untergliederung des Bezirksverbandes Mittelfranken im Bayerischen Schachbund. Mitglieder der Schachjugend sind alle Vereine des Schachbezirkes Mittelfranken mit gemeldeten Jugendlichen.

Paragraph 2 – Zielvorstellung
Die Schachjugend Mittelfranken pflegt das Schachspiel als sportliche Disziplin und ist bestrebt, junge Menschen in der Gemeinschaft zu bilden und ihre gemeinsamen Interessen uneigennützig und ohne Gewinnstreben zu fördern. Die Schachjugend Mittelfranken bekennt sich zu den Grundsätzen der Deutschen Sportjugend und des Bayerischen Landesjugendrings. Die Schachjugend Mittelfranken geht von dem Grundsatz aus, daß das Schachspiel in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Bildung und Erziehung der Jugend zu dienen. Die Schachjugend Mittelfranken bemüht sich um sportliche und gesellige Formen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Sie pflegt die sportliche Kameradschaft und die internationale Verständigung durch das Schachspiel und die persönliche Begegnung.

Paragraph 3 – Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Schachjugend ist das Kalenderjahr.

Paragraph 4 – Aufgaben der Schachjugend

Die Schachjugend hat die Aufgabe, den ihr angeschlossenen Vereinen einen geordneten Jugend-Spielbetrieb, sowohl hinsichtlich der Mannschafts-, als auch der Einzelmeisterschaften zu bieten. Die hierzu erforderlichen Ausschreibungen erfolgen über die Kreisjugendleiter. Sie hat darüber hinaus durch die Wahl einer arbeitsfähigen Vorstandschaft für den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielbetriebs und der Verwaltung zu sorgen und die vom Bezirksverband und der bayerischen Schachjugend ergangenen Rahmenvorschriften zu beachten.

Paragraph 5 – Aufgaben der Vereine
Die Vereine der Schachjugend sind verpflichtet, den Spielbetrieb mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand zu fördern und reibungslos abzuwickeln. Die Vereine haben sich Anordnungen der Schachjugend, die nach den nachfolgenden Richtlinien ordnungsgemäß ergangen sind, zu fügen. Vorstandsbeschlüsse können auf der nächsten Mitgliederversammlung angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

Paragraph 6 – Organe des Schachjugend
Organe der Schachjugend sind die Vorstandschaft und die Mitgliederversammlung, die in Form der Jahreshaupt- und außerordentlichen Versammlungen zusammentreten können.
Die Hauptversammlung soll im Juni oder Juli zusammentreten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen unter Angabe von Gründen von 1/3 der gemäß Paragraph 6 Absatz 4 stimmberechtigten Mitglieder oder aufgrund eines durch eine 2/3 der möglichen Stimmen ergangenen Vorstandsbeschlusses. Die Teilnahme ist für alle Vereine Pflicht, die in der abgelaufenen Saison an Jugendmannschaftsmeisterschaften, die von der Schachjugend Mittelfranken oder höheren Ebenen ausgerichtet wurden, teilgenommen haben.
Auf der Versammlung haben die Vertreter der Vereine Stimmrecht mit der Zahl der jeweils bei der Jahresmeldung an den BSB gemeldeten jugendlichen Mitglieder. Dabei entfällt auf jeden Verein eine Stimme je angefangene 10 als aktiv gemeldete Jugendliche. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme, außer bei Wahl und Entlastung der Vorstandschaft. Ein Vereinsvertreter kann nicht für mehrere Vereine das Stimmrecht ausüben. Vertretungsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied eines angeschlossenen Vereins bzw. einer angeschlossenen Schachabteilung. Sonstige Vereinsmitglieder müssen vom 1. Vorsitzenden zur Stimmabgabe legitimiert sein. Die Legitimation muß schriftlich erfolgen und vor Beginn der Sitzung der Vorstandschaft vorgelegt werden. Nichtmitglieder können den Verein nicht vertreten.
Die Hauptversammlung und außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen mindestens 21 Tage vor dem Zusammentreten einberufen werden. Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen jeweils bis zu dem in der Einladung festgelegten Termin beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. Anträge, jedoch nicht satzungsändernde, über deren Dringlichkeit während der Versammlung positiv abgestimmt wurde, sind jederzeit zugelassen. Beschlüsse werden, soweit nicht anders vorgeschrieben, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Wahl, Überwachung und Entlastung der Vorstandschaft und die Entgegennahme Diskussion und Verabschiedung der Richtlinien für die neue Spielsaison auf technischem, finanziellem und spielerischem Gebiet.

Die Vorstandschaft der Schachjugend Mittelfranken setzt sich wie folgt zusammen:

  • aus dem 1. Vorsitzenden: Er vertritt die Schachjugend nach innen und außen. Er beruft Vorstandssitzungen und Versammlungen ein und fungiert insbesondere als Verbindungsmann zum Bezirksverband und zur bayerischen Schachjugend.
  • aus dem 2. Vorsitzenden: Er vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall mit allen Rechten und Pflichten.
  • aus dem Kassenwart: Er regelt im Benehmen mit dem 1. Vorsitzenden den Geldverkehr der Schachjugend. Ausgaben über DM 150 benötigen die Gegenzeichnung des 1. Vorsitzenden, falls diese Ausgaben nicht durch Verpflichtungen im Rahmen der TO oder gegenüber dem Bezirksverband begründet sind. Der Kassenwart hat überdies vor Beginn der HV den beiden Revisoren einen ordnungsgemäßen Kassenabschluß und der HV einen Etatansatz vorzulegen.
  • aus den 3 Spielleitern: Sie sind für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs verantwortlich. Sie einigen sich über die in ihrem Ressort vorzunehmende Aufgabenteilung.
  • aus dem Referenten für weibliche Jugend: Er ist für den reibungslosen Ablauf der Turniere für die weibliche Jugend verantwortlich.
  • Aus dem Referenten für Leistungssport: Er fungiert insbesondere als Verbindungsmann zum Bezirksverband und zur bayerischen Schachjugend.
  • aus dem Schriftführer: Ihm obliegt das Anfertigen der Sitzungsprotokolle. Diese benötigen die Mitunterschrift des 1. Vorsitzenden. Der übrige Schriftverkehr wird von jedem Vorstandsmitglied selbständig erledigt.
  • aus dem Pressewart: Er übernimmt die Pressearbeit der Schachjugend und den Kontakt zum Internet-Betreuer des Schachbezirkes Mittelfranken.
  • aus den beiden Schulschachreferenten: Sie sind für den reibungslosen Ablauf der Schulschachmeisterschaften verantwortlich.
  • aus dem Jugendsprecher: Er vertritt die Interessen der Jugendlichen der Schachjugend Mittelfranken.
  • aus den Kreisjugendleitern der Schachkreise.

Paragraph 7 – Wahlmodus
Wahlmodus für die Vorstandschaft: Die Wahl der unter a) bis i) genannten Personen erfolgt auf der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre. Dabei werden in ungeraden Kalenderjahren der 1. Vorsitzende, der 1. und 3. Spielleiter, der Kassenwart, der Schriftführer und der 1. Schulschachreferent, in geraden Kalenderjahren der 2. Vorsitzende, der 2. Spielleiter, der Pressewart, der Referent für weibliche Jugend und der 2. Schulschachreferent gewählt.
Der Jugendsprecher wird jährlich bei der Bezirkseinzelmeisterschaft der älteren Jugendlichen gewählt.
Die Vorstandsmitglieder sind einzeln zu wählen, nur bei mehreren Kandidaten geheim. Geheimwahl erfolgt auch auf Wunsch eines einzelnen Kandidaten oder 1/5 der in der Versammlung vertretenen Vereinsstimmen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, bei 2 und mehr Kandidaten, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Vorstandsposten können auch in Personalunion ausgeübt werden. Der 1. Vorsitzende kann nicht zugleich Kassenwart sein.
Zwei Revisoren obliegt die jährliche Kassenprüfung, über die eine Niederschrift anzufertigen ist. Sie gehören nicht zum Vorstand und werden von der Hauptversammlung jährlich für das neue Geschäftsjahr gewählt.
Bei Vorstandssitzungen hat jedes Vorstandsmitglied beratende und eine beschließende Stimme, auch bei Ausübung mehrerer Ämter. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Eine ordnungsgemäß einberufene Vorstandssitzung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlußfähig, wenn unter den Anwesenden der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten ist. Vorstandsposten werden ehrenamtlich verwaltet. Erlaubt es die Kassenlage, können Spesen bezahlt werden.

Paragraph 8 – Auflösung der Schachjugend Mittelfranken
Die Auflösung der Schachjugend bedingt ¾ der durch die Schachjugend Mittelfranken insgesamt vertretenen Stimmen. Das Vermögen fällt an den Schachbezirksverband Mittelfranken.

Paragraph 9 – Bezirkssatzung
Ergänzend gilt analog die Satzung des Bezirksverbandes, falls diese den Bestimmungen dieser Jugendordnung nicht widerspricht. Zu den Versammlungen werden Vertreter des Bezirksverbandes Mittelfranken eingeladen und können Vertreter der bayerischen Schachjugend eingeladen werden. Sie haben kein Stimmrecht.

Paragraph 10 – Rechts- und Verfahrensordnung
Die Rechts- und Verfahrensordnung des Bezirksverbandes ist für die Schachjugend analog gültig, sofern in der Jugendordnung oder Turnierordnung nicht etwas anderes bestimmt ist. Alle in der Rechts- und Verfahrensordnung verzeichneten Geldbeträge werden halbiert.

Paragraph 11 – Spielbetrieb
Den Spielbetrieb regelt die Turnierordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Paragraph 12 – Satzungsänderungen
Die Jugendordnung kann nur in einer ordentlichen Jahreshauptversammlung der Schachjugend mit 2/3 der Stimmen der Anwesenden geändert werden. Die Jugendordnung, wurde am 8. Juli 2000 angenommen.

Klaus Böse
1. Vorsitzender SJM

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