Haftung und Aufsichtspflicht

… ein heißes Thema, dessen konkrete Inhalte und Grenzen vielen unklar sind.

Wann habe ich Aufsichtspflicht, über welchen Umfang erstreckt sich diese und inwiefern habe ich für Geschehnisse zu haften. Derzeit stehen Planungen zu einem Kurs zu Haftung- und Aufsichtspflicht im Raum.

Vorab aufgrund eines aktuellem Anlasses eine dringende Empfehlung an alle Jugendleiter:

  • stellen Sie sicher, dass im Rahmen des Jugendtrainings ein Verbandskasten verfügbar ist,
  • setzen Sie und ihre Helfer bzw. Jugendlichen sich aktiv mit der Frage auseinander:
    „Was ist im Falle eines Unfalles zu tun ?“ und spielen Sie den Vorgang gedanklich bei leichten und schweren Unfällen durch !
  • Bringen Sie im Spiellokal Hinweise für Notfälle an, d.h. Notrufnummern, Ort des Verbandskastens etc. und informieren Sie Jugendliche und Helfer darüber !
  • ausdrücklich ist auch der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses zu empfehlen !

Bedenken Sie, dass auch Sie als Jugendleiter von einem Unfall betroffen sein können !

Entsprechendes gilt natürlich analog für Veranstaltungen aus dem Erwachsenenbereich !

Nachfolgend ein paar Beispiele für Notfälle im Schachbereich:
– Betreuer oder Helfer erleidet Herzinfarkt
– Kind stürzt und hat schwere Wunde am Kopf
– Kind stürzt und hat leichte Aufschürfungen
– Feuer im Spiellokal (Fluchtwege)
– Kind erleidet Hitzeschock
– usw.

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