zur Information:
An die
Geschäftsstellen der Sport-Fachverbände
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Sport-Fachverbände,
der vom BLSV Bildungsausschuss gestellte Antrag an das Bayer. Kultusministerium, die Übungsleiter- / Trainer-Lizenzen bereits ab
Vollendung des 16. Lebensjahres zu fördern, wurde abgelehnt.
Es bleibt somit dabei, dass Übungsleiter-Lizenzen erst ab dem 18. Lebensjahr gültig sind, auch wenn die Ausbildung und Prüfung früher
stattgefunden hat. Wir bitten Sie deshalb, uns in diesen Fällen den Antrag für die Übungsleiter-Lizenz erst 2 – 3 Wochen vor Erreichen des
18. Lebensjahres einzureichen, da wir vorher keine Lizenz ausstellen dürfen.
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.