Übungsleiterförderung ab 16 Jahre wurde vom Kultusministerium abgelehnt

zur Information:

An die
Geschäftsstellen der Sport-Fachverbände

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Sport-Fachverbände,

der vom BLSV Bildungsausschuss gestellte Antrag an das Bayer. Kultusministerium, die Übungsleiter- / Trainer-Lizenzen bereits ab
Vollendung des 16. Lebensjahres zu fördern, wurde abgelehnt.

Es bleibt somit dabei, dass Übungsleiter-Lizenzen erst ab dem 18. Lebensjahr gültig sind, auch wenn die Ausbildung und Prüfung früher
stattgefunden hat. Wir bitten Sie deshalb, uns in diesen Fällen den Antrag für die Übungsleiter-Lizenz erst 2 – 3 Wochen vor Erreichen des
18. Lebensjahres einzureichen, da wir vorher keine Lizenz ausstellen dürfen.

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.

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